Unsere Geschäftsstelle haben teils eindrückliche Berichte über die mit dem Coronavirus auf Sommerfreizeiten verbundenen organisatorischen und finanziellen Zusatzbelastungen erreicht. Die AEJ-NRW stellt aus dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ Mittel zur Deckung des coronabedingten Mehraufwands im Jahr 2022 im Zusammenhang mit Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit zur Verfügung. Die Antragstellung bzw. Verwendungsnachweisführung erfolgt ausschließlich über die Zentralen Abrechnungsstellen (Synodale Jugendreferate, CVJM-Kreisverbände, landesweit tätige Werke, Einrichtungen, Ämter). Details zum Förderprogramm finden sich hier und sodann unter „Coronabedingter Mehraufwand“.