Ehrenamtliches Engagement ermöglicht vielfältige Angebote der Jugendarbeit. Die Begleitung der Ehrenamtlichen erfolgt durch hauptberufliche Fachkräfte. Fachkräfte und Aktivitäten wollen finanziert werden. In § 12 Abs. 1 SGB VIII heißt es: “Die eigenverantwortliche Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen ist unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens nach Maßgabe des § 74 zu fördern.”
Die öffentlichen Träger der Jugendhilfe kommen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Förderung auf unterschiedliche Art und Weise nach:
Förderung durch das Land NRW (KJFP-NRW)
So fördert das Land die Jugendverbände auf Landesebene mit einer fachbezogenen Pauschale. Über die Verwendung der Mittel entscheiden diese selbstständig. Als AEJ-NRW fördern wir damit insgesamt 25 Fachkraftstellen bei den landesweit tätigen Werken, Verbänden und Einrichtungen evangelischer Jugendarbeit in NRW. Mit einem Großteil der Mittel aus der fachbezogenen Pauschale werden Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit gefördert. Maßgeblich sind hierfür die Richtlinien der AEJ-NRW.
Zur Verbesserung des Angebots für besondere Zielgruppen und bei besonderen sozialen Problemlagen können bestehende oder neue Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zusätzlich als Einzelprojekt durch den Kinder- und Jugendförderplan NRW gefördert werden.
Förderung durch die Kommunen
Investitionen, Projekte, Freizeiten oder Schulungen werden vom kommunalen Jugendamt bezuschusst. Die kommunalen Förderrichtlinien variieren von Ort zu Ort. Die konkreten Fördermöglichkeiten sind im beim zuständigen Jugendamt zu erfragen.
Förderung durch den Bund (KJP)
Internationale Jugendarbeit wird durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) gefördert.
Förderung durch die kirchlichen Jugend-Förderpläne
Sowohl die Evangelische Kirche im Rheinland als auch die von Westfalen fördert aus Kirchensteuermitteln besondere Projekte der Kinder- und Jugendarbeit. Grundlage für die Förderung sind der Förderplan für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der EKiR bzw. der Kirchliche Jugendplan der EKvW.
zum Förderportal der AEJ-NRW:
HIER
Projektförderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP-NRW) für Träger mit Sitz im Rheinland:
Projektförderung LVR
Projektförderung aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW (KJFP-NRW) für Träger mit Sitz in Westfalen-Lippe: Projektförderung LWL
Förderung internationaler Jugendarbeit durch die aej (bund):
Internationale Jugendarbeit
Förderung durch den Förderplan für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der EKiR:
Kirchliche Fördermittel EKiR
Förderung durch den Kirchlichen Jugendplan der EKvW:
Kirchliche Fördermittel EKvW