Die Evangelische Jugend ist bunt und dies bildet sich auch im Feld der geschlechtersensiblen Arbeit ab. Schon immer gab es Arbeit mit Mädchen* und Jungen*, um Orte zu haben, an denen geschlechtsspezifische Angebote zur Auseinandersetzung mit dem eigenen Geschlecht Schutz und Erfahrungen ermöglicht haben. Diese Orte sind wichtig und sind daher auch erweitert für queere Jugendliche, die Orte im evangelischen Jugendverband brauchen. Die Evangelische Jugend bietet hier sowohl Möglichkeiten der Auseinandersetzung als auch des Lernens voneinander. Gemeinsam mit Jugendlichen sind wir auf dem Weg, Angebote für queere Jugendliche zu entwickeln.
Eine geschlechtersensible Sprache, mit der sich alle angesprochen fühlen, ist wichtig. Mit Blick auf die Gesamtgesellschaft sind es die Jüngeren, die hier Akzente setzen. Satzungen und Ordnungen bedürfen der Änderung und auch im alltäglichen Sprechen liegt noch Potential zur Verbesserung.
Hier sind Informationen zur geschlechtsspezifischen Arbeit mit Mädchen und Jungen zu finden.
Die genderpädagogische Arbeit braucht Fachkräfte, die Auskunft geben können und sensibel queere Jugendliche begleiten. Hier findet sich ein kurzes Glossar und eine Linkliste zu weiteren Fachstellen.
Fachstelle für Gender und Diversität, (Beratungen, Fortbildungsangebote u.v.m.)
Projektförderung 2023
Im April 2022 beschloss der NRW-Landtag das Landeskinderschutzgesetz mit breiter Mehrheit. Auch die Kinder- und Jugendarbeit profitiert von finanziellen Mitteln auf Grundlage des Gesetzes. Bereits seit 2022 ist Janina Gruß als Projektreferentin für AEJ-NRW und ELAGOT-NRW landesweit im Handlungsfeld Sexuelle Bildung unterwegs: https://www.elagot-nrw.de/aktuelles/neue-kollegin
Nun haben wir für das Jahr 2023 kurzfristig einen Etat für Projekte im Themenfeld Sexuelle Bildung zur Prävention sexualisierter Gewalt zur Verfügung.
Aufgrund der Fördersystematik liegt ein Schwerpunkt der Mittelverausgabung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ca. 70 %).
Antragsfrist ist der 4. April 2023. Eine Förderzusage wird nach den Osterferien verschickt, frühestens in der 17. KW.
Aufgrund der Kurzfristigkeit gibt es nur eine knappe Liste an Kriterien:
– Das Thema Sexuelle Bildung muss in dem Projekt klar erkennbar sein.
– Das Projekt ist begrenzt auf das Jahr 2023. Alle Ausgaben müssen in 2023 fließen, alle Rechnungen im Jahr 2023 datiert sein.
– Die Förderung erfolgt mit bis zu 100% der tatsächlich entstandenen Kosten, wobei die Abrechnung spätestens im Januar 2024 erfolgt.
– Die Bagatellgrenze (Mindestantragsvolumen) für die Antragsstellung beträgt 5.000 €
– antragsberechtigt sind zentrale Abrechnungsstellen der AEJ-NRW, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Zusammenschlüsse mehrerer Träger; Zusammenschlüsse mehrerer Einrichtungen und Organisationen werden priorisiert berücksichtigt.
– Daneben ist eine Förderung von Mikroprojekten mit maximal 1.500 € für Offene Türen mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren (Rechnungsstellung, kein formales Verfahren) möglich.
– eine Ergebnissicherung für die Landesebene ist obligatorisch; dazu gehören
-> ein kurzer Sachbericht anhand eines Fragebogens.
-> die Teilnahme an einer kurzen Kick-Off-Veranstaltung (max. 2 h) per Zoom am 9. Mai um 10 Uhr
https://juenger-westfalen-de.zoom.us/j/93851110858?pwd=U0Z3bml3cGNQMW9RSjIrQTJTMlZCdz09&from=addon
Meeting-ID: 938 5111 0858 | Kenncode: 617013
-> die Teilnahme an einer Abschluss-Veranstaltung (ca. 2,5 h) per Zoom (wird noch terminiert)
In folgenden Zeitfenstern besteht die Möglichkeit zur Antragsberatung per Zoom (v.a. formale Fragen).
1) Mittwoch, 22. März 10-11 Uhr
2) Dienstag, 28. März 10-11 Uhr
Meeting-Link: https://juenger-westfalen-de.zoom.us/j/99565691416?pwd=UjJnWFdEWTJlM0tWcFVKOUpCaU1Ndz09&from=addon |
Meeting-ID: 995 6569 1416 | Kenncode: 012769
Mit den Infos dieser Mail sowie den Fragen aus der Beratung haben wir ein kompaktes FAQ auf diesem Padlet gefüllt
Konkretisierung und Abgrenzung:
Wir wissen, dass viele Träger und Einrichtungen auf Grundlage der kirchlichen Gesetze (KGSsG) und Initiativen („hinschauen-helfen-handeln“) derzeit mit der Erstellung oder Überarbeitung von Schutzkonzepten oder sexualpädagogischen Konzepten befasst sind. Diese Erstellungsprozesse sind originärer kirchlicher Auftrag, die Erarbeitung der jeweiligen Konzepte daher nicht förderfähig.
Zur Ermittlung der Förderfähigkeit aus Mitteln, die auf der Grundlage des Landeskinderschutzgesetzes bereitgestellt werden, treffen wir notwendigerweise folgende Unterscheidungen:
Inhaltlich:
1. Schutzkonzepte – beschreiben strukturelle und formale Notwendigkeiten, Maßnahmen und Handlungsschritte auf Grundlage einer Risikoanalyse.
2. sexualpädagogische Konzepte– beziehen sich auf die pädagogische Arbeit der Praxis inkl. Haltungsfragen, pädagogischer Ansätze und Materialien.
3. Projekte der Sexuellen Bildung – sind konkrete Maßnahmen zum Thema Sexuelle Bildung
Methodisch:
A. Erstellung/Erarbeitung
B. Erprobung/Umsetzung
Förderfähig aus den hier zur Verfügung stehenden Landesmitteln sind:
– Projekte der Sexuellen Bildung (3)
– die Erprobung/Umsetzung sexualpädagogicher Konzepte (2B)
nicht förderfähig sind:
– die Erstellung/Erarbeitung sexualpädagogischer Konzepte (2A)
– die Erstellung/Erarbeitung und Erprobung/Umsetzung von Schutzkonzepten (1A, 1B)
Die Beantragung erfolgt ausschließlich über dieses Onlineformular: https://forms.office.com/e/RCaWdxLNZg
Auf der ersten Seite gebt Ihr bitte Informationen zu Eurem Träger ein. Auf der zweiten Seite konkretisiert Ihr das geplante Projekt. Bitte haltet Euch hier kurz und knapp.
Die Möglichkeit zur Beantragung endet am 4. April 2023 um 23.59. Die Auswahl der zu fördernden Projekte findet nach den Osterferien statt. Wir informieren noch im April darüber, ob Euer Projekt gefördert wird.
Wir freuen uns über das evangelische Engagement im Kontext der sexuellen Bildung. Schon die ersten Projektschritte im letzten Jahr haben gezeigt, dass es eine große inhaltliche und methodische Vielfalt gibt und die Projektbausteine gut in den Strukturen funktionieren. Auch mit Eurer Hilfe und Rückmeldung sowie den praktischen Erfahrungen aus dieser Förderlinie können und werden wir das Themenfeld gezielt weiterentwickeln.
Bitte nutzt für Rückfragen einen der genannten Beratungstermine, schaut ins Padlet und wendet Euch nötigenfalls an: sebastian.richter@elagot-nrw.de