Unter dem Slogan „Ermutigen – Begleiten-Schützen“ – vereint die aej-nrw seit 2012 ihre Aktivitäten und Strategien zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Seit der Umsetzung der Maßnahmen des Bundeskinderschutzgesetzes sehen wir die Präventionsarbeit der aej-nrw als Qualitätsmerkmal der Jugendarbeit, die in Strukturen verankert ist und sich an der UN-Kinderrechtskonvention orientiert.
Wir ermutigen dazu, Kinder und Jugendliche zu stärken, ihre Rechte zu beachten und sie zu befähigen Grenzverletzungen und sexualisierte Gewalt zu erkennen und zu benennen. Wir ermutigen Mitarbeitende, sich an Schutzmaßnahmen aktiv zu beteiligen.
Wir begleiten in der pädagogischen Arbeit Kinder und Jugendliche, bieten verlässliche Beziehungen, Wertschätzung und Aufmerksamkeit an. Mit der Beratungs- und Schulungsarbeit in den Fachreferaten sensibilisieren wir Mitarbeitende, die ihrerseits vor Ort schulen und Wege der Intervention und Prävention ebnen, die im Falle eines Falles zu angemessenen Reaktionen führen sollen.
Wir schützen, indem wir Kindern und Jugendlichen in unseren Angeboten möglichst sichere Orte bieten. Wir schützen durch Beteiligung und Fortbildungen, Selbstverpflichtungserklärungen und Beschwerdemanagement, verständlichen Notfallplänen und mit den jeweiligen Trägern abgestimmte Interventionsstrategien.
Grundlage dieser Arbeit ist die Handreichung „Ermutigen-Begleiten-Schützen“ in der 4. Neuauflage (2020).
und ein Schulungskonzept .
Die PsG.nrw ist die Fachstelle für die freie Kinder- und Jugendhilfe für Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen in NRW. Hier finden sich nicht nur aktuelle Informationen, z.B. zum neuen Landeskinderschutzgesetz NRW und eine gesonderte Seite zum Thema Schutzkonzepte in der Jugendarbeit, sondern auch zahlreiche Fortbildungen.
Auf der Homepage der Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Jungen und Mädchen, zartbitter e.V. , sind neben vielen Informationen und Fortbildungsveranstaltungen auch eine Fülle von pädagogischen Materialien wie zum Beispiel Comics und Wimmelbilder zu finden: Pädagogische Materialien von Zartbitter e.V.
Aus einem Projekt des Bundesjugendrings ist die Fachstelle Prätect beim Bayrischen Jugendring entstanden. Die im Rahmen des bundesweiten Projekts erarbeiteten und gesammelten Materialien und Methoden zur Präventionsarbeit werden laufend aktualisiert und sind hier zu finden: Materialien und Methoden der Präventionsarbeit
Projektförderung 2024
Hintergrund:
Im April 2022 beschloss der NRW-Landtag das Landeskinderschutzgesetz mit breiter Mehrheit. Auch die Kinder- und Jugendarbeit profitiert von finanziellen Mitteln auf Grundlage des Gesetzes. Viele von Euch kennen bereits Janina Gruß (seit 2022 im Handlungsfeld) und Isa Dvorak, die nun seit 1.10.2023 gemeinsam als Referentinnen für AEJ-NRW und ELAGOT-NRW landesweit Aktivitäten im Bereich Sexuelle Bildung durchführen.
### Wir rufen zur Antragsstellung auf. ###
Nun haben wir für das Jahr 2024 erneut einen Etat für Projekte im Themenfeld Sexuelle Bildung zur Prävention sexualisierter Gewalt zur Verfügung.
Aufgrund der Fördersystematik liegt ein Schwerpunkt der Mittelverausgabung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit (ca. 70 %). Es werden aber auch Projekte der Jugendverbandsarbeit gefördert.
Antragsfrist ist Montag, der 4. März 2024.
Eine Förderzusage wird – wenn alles gut geht – zu den Osterferien verschickt, frühestens in der 12. KW.
Antragsaufforderung:
Aufgrund der Kurzfristigkeit gibt es nur eine knappe Liste an Kriterien:
– Das Thema Sexuelle Bildung muss in dem Projekt klar erkennbar sein.
– Das Projekt ist begrenzt auf das Jahr 2024. Alle Ausgaben müssen in 2024 fließen, alle Rechnungen im Jahr 2024 datiert sein.
– Die Förderung erfolgt mit bis zu 100% der tatsächlich entstandenen Kosten, wobei die Abrechnung spätestens im Dezember 2024 erfolgt.
– antragsberechtigt sind zentrale Abrechnungsstellen der AEJ-NRW, Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und Zusammenschlüsse mehrerer Träger;
– Die Förderung erfolgt in Form von Mikroprojekten. Ihr könnt pauschal 500 €, 1.000 € oder 1.500 € je Projekt beantragen, die mit vereinfachtem Verwendungsnachweisverfahren (Rechnungsstellung, kein formales Verfahren) abgerechnet werden.
– eine Ergebnissicherung für die Landesebene ist obligatorisch; dazu gehören
-> ein kurzer Sachbericht anhand eines Fragebogens.
-> die Teilnahme an einer kurzen Kick-Off-Veranstaltung (max. 2 h) per Zoom am 19.04.2024, 10:00-12:00Uhr
https://juenger-westfalen-de.zoom.us/j/98911671434
-> die Teilnahme an einer Kick-Out-Abschluss-Veranstaltung (ca. 2,5 h) per Zoom (wird noch terminiert)
In folgenden Zeitfenstern besteht die Möglichkeit zur Antragsberatung per Zoom.
1) 13.02.2024, 8:30-9:30
2) 15.02.2024, 12:30-13:30
https://juenger-westfalen-de.zoom.us/j/99219133851
Mit den Infos dieser Mail sowie den Fragen aus der letztjährigen Beratung haben wir ein kompaktes FAQ auf diesem Padlet gefüllt: https://juenger-westfalen.padlet.org/elagotnrw/sexuellebildung2024_projekte
Konkretisierung und Abgrenzung:
Wir wissen, dass viele Träger und Einrichtungen auf Grundlage der kirchlichen Gesetze (KGSsG) und Initiativen („hinschauen-helfen-handeln“) derzeit mit der Erstellung oder Überarbeitung von Schutzkonzepten oder sexualpädagogischen Konzepten befasst sind. Diese Erstellungsprozesse sind originärer kirchlicher Auftrag, die Erarbeitung der jeweiligen Konzepte daher nicht förderfähig.
Zur Ermittlung der Förderfähigkeit aus Mitteln, die auf der Grundlage des Landeskinderschutzgesetzes bereitgestellt werden, treffen wir notwendigerweise folgende Unterscheidungen:
Inhaltlich:
1. Schutzkonzepte – beschreiben strukturelle und formale Notwendigkeiten, Maßnahmen und Handlungsschritte auf Grundlage einer Risikoanalyse.
2. sexualpädagogische Konzepte – beziehen sich auf die pädagogische Arbeit der Praxis inkl. Haltungsfragen, pädagogischer Ansätze und Materialien.
3. Projekte der Sexuellen Bildung – sind konkrete Maßnahmen zum Thema Sexuelle Bildung
Methodisch:
A. Erstellung/Erarbeitung
B. Erprobung/Umsetzung
Förderfähig aus den hier zur Verfügung stehenden Landesmitteln sind:
– Projekte der Sexuellen Bildung (3)
– die Erprobung/Umsetzung sexualpädagogicher Konzepte (2B)
nicht förderfähig sind:
– die Erstellung/Erarbeitung sexualpädagogischer Konzepte (2A)
– die Erstellung/Erarbeitung und Erprobung/Umsetzung von Schutzkonzepten (1A, 1B)
Die Beantragung erfolgt ausschließlich über dieses Onlineformular: https://forms.office.com/e/RsqYrAELpm
Auf der ersten Seite gebt Ihr bitte Informationen zu Eurem Träger ein.
Auf der zweiten Seite konkretisiert Ihr das geplante Projekt. Bitte haltet Euch hier kurz und knapp.
Die Möglichkeit zur Beantragung endet am Montag, 4. März 2024 um 23.59. Die Auswahl der zu fördernden Projekte findet in den Wochen danach statt. Wir informieren zu den Osterferien über die Förderung, frühestens in der 12. KW.
Wir freuen uns über das evangelische Engagement im Kontext der sexuellen Bildung. Schon die vielfältigen Projekte im letzten Jahr haben gezeigt, dass es eine große inhaltliche und methodische Vielfalt gibt und die Projektbausteine gut in den Strukturen funktionieren. Auch mit Eurer Hilfe und Rückmeldung sowie den praktischen Erfahrungen aus dieser Förderlinie können und werden wir das Themenfeld gezielt weiterentwickeln.
Bitte nutzt für Rückfragen einen der genannten Beratungstermine, schaut ins Padlet und wendet Euch nötigenfalls an: sebastian.richter@elagot-nrw.de