Die AEJ-NRW erhält vom Land NRW aus der Pos. 1.3 des KJFP-NRW Mittel zur Förderung der Jugendverbandsarbeit. Diese werden von uns unter anderem dafür eingesetzt, um Aktivitäten und Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit in den Strukturen der Ev. Jugend in NRW zu fördern. Die Abrechnung erfolgt über die „Zentralen Abrechnungsstellen“ (Jugendreferate in Kirchenkreisen, CVJM-Kreisverbände, landesweit tätige Werke und Einrichtungen), die pro Förderjahr ein gewisses Förderbudget (sog. „Quote“) erhalten. Im Rahmen der Richtlinien können diese Quoten selbstständig bewirtschaftet werden. Eine der Maßnahme vorausgehende Antragsstellung durch die Zentralen Abrechnungsstellen bei der AEJ-NRW ist nicht erforderlich. Das Verfahren wird detailliert in den Richtlinien beschrieben.
Ehrenamtlich in der Jugendarbeit Engagierte haben nach dem Sonderurlaubsgesetz NRW Anspruch auf bis zu 8 Tage Sonderurlaub (unbezahlt) gegenüber ihrem Arbeitgeber. Den durch die fehlende Vergütung erlittenen Verdienstausfall erstattet das Land NRW den Mitarbeitenden. Sofern der ehrenamtliche Einsatz für einen Träger der Ev. Jugendverbandsarbeit in NRW erfolgt, ist die Erstattung des Verdienstausfalls über die AEJ-NRW zu beantragen.
Bitte nutzen Sie – sofern Sie im Jahr 2022 noch nicht über das Förderportal abrechnen- unsere Formulare, die hier alle als Download für die jeweiligen Aktivitäten bereit stehen.
Die importfähige Teilnehmendenliste für das Förderportal findet sich
hier.