Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Nordrhein-Westfalen (AEJ-NRW) ist so bunt zusammengesetzt wie ihre Aktivitäten vielfältig sind. Über die Jugendvertretungen der rheinischen, der westfälischen und der lippischen Landeskirche vertritt sie die organisierte Gemeindejugend aus insgesamt ca. 1100 Gemeinden, in NRW tätige Jugendverbände wie den CVJM, den Verband christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder, den Jugendverband „Entschieden für Christus“ oder die Evangelische Schülerinnen- und Schülerarbeit im Rheinland sowie die Jugend der fünf evangelischen Freikirchen in NRW.
Zur Vertretung der gemeinsamen Interessen und um Impulse für die jugendpolitische Diskussion sowie Anstöße für die Jugendarbeit zu geben, sind alle Mitglieder der AEJ-NRW im „Jugendpolitischen Ausschuss“ repräsentiert. Dieser ist das höchste gemeinsame Beschlussfassende Organ der Mitglieder der AEJ-NRW. Der Vorstand der AEJ-NRW handelt in seinem Auftrag und vertritt die Arbeitsgemeinschaft nach außen.
Die Grundlage für das Tätigwerden der AEJ-NRW ist die Ordnung in der zuletzt am 4.9.20218 beschlossenen Fassung.