Die Landesjugendämter informieren, dass für alle uns betreffende Positionen im Kinder- und Jugendförderplan Anträge eingereicht werden können. Bitte beachtet, die bereits früher bekannt gegebenen Abweichungen für die internationalen Maßnahmen/ Gedenkstättenfahrten. Die Antragsfrist, der 10. Januar 2023 ist keine Ausschlussfrist, die Erfahrung zeigt jedoch eine bessere Chance, eine Förderung zu erhalten, wenn dieses Datum eingehalten wird.
Die Landesjugendämter bitten um fachlich geeignete Anträge für Maßnahmen, die auch durchführbar sind, wenn besondere Bestimmungen im Umgang mit der Corona-Pandemie erforderlich werden. Die Anträge sollen online über die KJFP-web-Plattform gestellt werden, können aber auch per Post eingesandt werden.
Für viele Fragen rund um die Antragsstellung stellen die Landesjugendämter auch ein Videotutorial zur Verfügung.
Aufruf Antragsstellung KJFP NRW 2023