Jugendbildungsstätten und gemeinnützige Übernachtungs- und Freizeitstätten sind zentrale Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit innerhalb der Kinder- und Jugendhilfe. Sie sind unverzichtbare Orte für Jugendbildung, Jugendreisen bzw. die Kinder- und Jugenderholung als wichtigem gestaltbaren Handlungsfeld der Kinder- und Jugendarbeit. Es bedarf eines langfristig angelegten Förderprogramms. Darin enthalten muss auch ein „Digitalpakt Kinder- und Jugendarbeit“ enthalten sein. Auch Neubaumaßnahmen müssen ermöglicht werden.