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04.11.2022

Gesetzentwurf zur Änderung des Europawahlgesetzes

Die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP haben einen Gesetzentwurf (Drucksache 20/3499) in den Bundestag eingebracht, der vorsieht, das aktive Wahlrecht bei den Wahlen zum Europäischen Parlament auf 16 Jahre herabzusenken (§ 6 Abs. 1,3 Europawahlgesetz). Durch die bisherige Altersgrenze von 18 Jahren würden Menschen vom Wahlrecht ausgeschlossen, die an zahlreichen Stellen in der Gesellschaft Verantwortung übernähmen und sich in den politischen Prozess einbringen könnten und wollten. Gerade die junge Generation werde durch Fragen betroffen, die aktuell Gegenstand demokratischer Entscheidungsprozesse seien. Der Gesetzentwurf befindet sich in der Beratung des federführenden Ausschusses für Inneres und Heimat. Für den 10. November 2022 ist die 2. und 3. Lesung im Bundestag vorgesehen.

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