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12.11.2022

Absenkung des Mindestwahlalters bei Europawahlen auf 16 Jahre

Seit über 25 Jahren setzt sich die aej (Bund) gemeinsam mit anderen Jugendverbänden für die Absenkung des Mindestwahlalters bei Wahlen auf allen politischen Ebenen ein. In einem Beschluss der aej-Mitgliederversammlung aus dem Jahr 2006 heißt es dazu: „In Übereinstimmung mit dem Grundgesetz, das als Weg der politischen Repräsentation allgemeine und gleiche Wahlen festschreibt ist grundsätzlich davon auszugehen, dass jeder Mensch von Geburt an Träger(in) eines Wahlrechtes ist […]“. Folglich fordert die Evangelische Jugend in Deutschland im selbigen Beschluss „eine Absenkung des aktiven Wahlalters auf 14 Jahre auf kommunaler, Länder-, Bundes-, Europaebene und im kirchlichen Raum“.

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