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25.11.2022

Gaspreis- und Strompreisbremse kommt auch Institutionen zugute

Preisbremse für Strom und Gas für 80% des Vorjahresverbrauchs.

Aus gut unterrichteten Kreisen der Landespolitik hören wir, dass die von der Bundesregierung in Aussicht gestellten Bremsen für die Gas- und Strompreise nicht nur für private Verbraucher*innen, sondern auch für Institutionen wie Kirchengemeinden und andere Träger der freien Jugendhilfe gelten sollen. Damit können 80% des in 2021 verbrauchten Gases in 2022 zum Preis von 12 Cent/kWh bezogen werden. Für die darüber hinausgehenden 20% ist der mit dem Gaslieferanten vereinbarte Preis zu entrichten. Bei der Strompreisbremse sind 40ct/kWh als Deckel vorgesehen für ebenfalls 80% des Stromverbrauchs aus 2021. Weitere Kosten aus den Lieferverträgen sind nicht gedeckelt. Die Einführung der Preisbremsen soll im März erfolgen und dann bis Januar 2023 zurückwirken. Darüber hinaus wird es bereits im Dezember 2022 eine einmalige Übernahme der Abschlagzahlungen geben. Trotz der Preisbremsen können die gestiegenen Beschaffungskosten zu erheblichen Mehrbelastungen führen. Der durchschnittliche Gaspreis 2020 lag bei 6,4 ct/ und beim Strom bei ca. 32 ct/kWh.

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Kanu & Wildnis – Aufbaumodul Erlebnispädagogik (AfJ EKvW)

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