Teilzeitstelle, 50%, Beginn zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Frist: 31. März 2023.
Die Stelle ist zunächst bis zum 31. Dezember 23 befristet, da eine Gemeindefusion mit der Nachbargemeinde angestrebt wird. Zum 1. Januar 24 wird eine weitere Beschäftigung mit höherem Stellenumfang angestrebt.