Das Papier ist zunächst in die interne Ressortabstimmung gegangen. Inhaltlich wird die ab 2025 geplante Kindergrundsicherung als eines der zentralen familien- und sozialpolitischen Vorgaben der Bundesregierung in dieser Legislaturperiode bezeichnet. Die geplante Kindergrundsicherung soll aus zwei Teilen bestehen. Zum einen aus einem Garantiebetrag der unabhängig vom Einkommen der Eltern und für jedes Kind in gleicher Höhe ausgezahlt werden soll. Diese Komponente soll das Kindergeld ersetzen. Zum anderen soll die künftige Grundsicherung einen altersgestaffelten Zusatzbeitrag erhalten – bei diesem fließt die Höhe des Einkommens ein. Die Kindergrundsicherung soll es künftig einfacher und unbürokratischer machen, einen Überblick über mögliche finanzielle Leistungen zu erhalten und sie zu beantragen.
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