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03.03.2023

Inklusionsscheck NRW: 2 x bis zu 2000 € für Maßnahmen und Aktivitäten pro Jahr

Das Förderprogramm des Landes (MAGS) kann für Maßnahmen genutzt werden, die keine Förderung durch die Öffentliche Hand erfahren (Förderung durch Bund, Land, Kommune – aber: Sparkassen und Stiftungen sind erlaubt, wenn im Antrag angegeben). Die Förderung kann bis zu 2.000 € der förderfähigen Kosten betragen. Pro Antragsteller können bis zu zwei Maßnahmen bewilligt werden. Pro Kalenderjahr gilt: Antragsschulss 30. September 2023 (Windhundverfahren). Abschluss der Aktivitäten bis 31. Gefördert werden u.a.: Veranstaltunge, Publikationen, Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit, Aktivitäten im Kontext Digitalisierung, Fortbildungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit (Kommunikation, technische Ausstattung wie mobile Rampen). Information und Antrag.

Beiträge
13.07.2026

Jetzt ist die Zeit: Auf dem Weg zu klimagerechten Freizeiten/ Jugendreisen (AfJ EKvW)

Erklärtes Ziel der Freizeitenarbeit im Raum der AEJ-NRW ist, in den kommenden Jahren kontinuierlich „nachhaltiger“ und „klimagerechter“ zu werden. Bitte unterstützt mit...

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06.07.2026

jung, ehrenamtlich, politisch (AEJ-NRW)

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10.08.2026

Ausschüttung 2027 (KD Bank)

Bewerbungsschluss: 15. Dezember. Insgesamt werden 240.000 € ausgeschüttet. Die Evangelische Jugend kann sich insbesondere mit Maßnahmen im Bereich „Nachhaltige Projekte in Kirche und...

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10.08.2026

Neue Förderprogramme und digitale Sprechstunde (Sozialstiftung NRW)

6. Oktober, 9-12 Uhr, online. Digitale Sprechstunde u.a. zu den Programmen Vielfalt, Barrierefreiheit, Modellprojekte. Informationen und Anmeldung. ...

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