Das Förderprogramm des Landes (MAGS) kann für Maßnahmen genutzt werden, die keine Förderung durch die Öffentliche Hand erfahren (Förderung durch Bund, Land, Kommune – aber: Sparkassen und Stiftungen sind erlaubt, wenn im Antrag angegeben). Die Förderung kann bis zu 2.000 € der förderfähigen Kosten betragen. Pro Antragsteller können bis zu zwei Maßnahmen bewilligt werden. Pro Kalenderjahr gilt: Antragsschulss 30. September 2023 (Windhundverfahren). Abschluss der Aktivitäten bis 31. Gefördert werden u.a.: Veranstaltunge, Publikationen, Ausstellungen, Öffentlichkeitsarbeit, Aktivitäten im Kontext Digitalisierung, Fortbildungen, Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit (Kommunikation, technische Ausstattung wie mobile Rampen). Information und Antrag.
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