Mit maximal 1.000 € werden Projekte gefördert, die in 2023 in NRW stattfinden. Die Mittel werden nach dem Windhundverfahren vergeben. Es gibt keinen Antragsschluss. Es empfiehlt sich vor Antragsstellung, ein Anruf beim Landesjugendring, ob das Vorhaben berücksichtigt werden kann. Gefördert werden Maßnahmen zum jugendpolitischen Dialog mit Gästen aus Politik oder Verwaltung, Maßnahmen mit Bezug zu Wahlen, Maßnahmen zur jugendpolitischen Qualifizierung, Konzeptionierung. Die Kosten für die Erstellung und/ oder Überarbeitung von Webseiten, Roll-Ups etc. sind auf Jugendringe beschränkt. Informationen und Bewerbung.