Gefördert werden Vorhaben mit bis zu 2.500 Euro, um Strukturen zu stärken, Nachwuchs zu gewinnen und die Ausübung von Engagement und Ehrenamt zu erleichtern. Die Förderung kann für Sach- und Honorarkosten genutzt werden. Die Bewerbungen können fortlaufend eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Organisationen, die ein Projekt in einer strukturschwachen oder ländlichen Region durchführen. Juristische Personen privaten Rechts müssen gemeinnützig sein. Körperschaften öffentlichen Rechts sind antragsberechtigt, sofern sie keine Gebietskörperschaften, Stiftungen des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind. Wer bereits eine Förderung im laufenden Jahr erhalten hat, kann sich nicht noch einmal bewerben. Informationen und Bewerbung.