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21.03.2023

Deutsche Postcode Lotterie

Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendarbeit können ganzjährig beantragt werden. Frist zur Interessensbekundung für die 2. Förderrunde 2023 ist der 14. Juli 2023. Der Förderantrag muss bis zum 28. Juli vorliegen. Die Entscheidung wird bis zum 31. Januar 2024 getroffen. Für NRW stehen bis zu 250.000 € Gesamtförderung zur Verfügung. Förderhöhe und -dauer können individuell an das Vorhaben angepasst werden. Die Förderquote beträgt 80% der gesamten anerkennungsfähigen Kosten (Programm-, Verwaltungs- und Personalkosten (letzte jedoch max. 50% der Gesamtkosten). Der Eigenanteil kann durch ehrenamtliches Engagement oder durch Drittmittel eingebracht werden. Ein Förderung ist auch bei bereits laufenden Vorhaben möglich. Nicht gefördert werden Ordens- und Kirchengemeinden unmittelbar, Einzelpersonen und Organisationen ohne eigene Rechtsfähigkeit, Festivals, Galas, Konferenzen, Neu- und Umbaumaßnahmen. Informationen und Bewerbung.

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25.03.2026

Wir suchen Dich! Für unsere Öffentlichkeitsarbeit und Social Media (m/w/d) (Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in NRW)

Du möchtest uns gerne dabei unterstützen? Meld` Dich bei uns, wenn Du Interesse hast… • das Engagement der evangelischen Jugendverbände und die Interessen junger Menschen in NRW sichtbar zu...

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02.04.2026

Kindeswohlgefährdungen auf neuem Höchststand (DPT)

Die Zahl der Kindeswohlgefährdungen in Deutschland ist weiter stark gestiegen und hat inzwischen einen neuen Höchststand erreicht. Besonders häufig sind Vernachlässigung und psychische...

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02.04.2026

Jugend­krimi­na­li­tät stark rückläufig (Max-Planck-Institut)

Entgegen aktueller Sorgen über zunehmende Gewalt ist die Jugendkriminalität in den letzten 20 bis 30 Jahren in vielen Industrieländern deutlich gesunken. Hauptursache für den Rückgang der...

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