Maßnahmen aus der Kinder- und Jugendarbeit können ganzjährig beantragt werden. Frist zur Interessensbekundung für die 2. Förderrunde 2023 ist der 14. Juli 2023. Der Förderantrag muss bis zum 28. Juli vorliegen. Die Entscheidung wird bis zum 31. Januar 2024 getroffen. Für NRW stehen bis zu 250.000 € Gesamtförderung zur Verfügung. Förderhöhe und -dauer können individuell an das Vorhaben angepasst werden. Die Förderquote beträgt 80% der gesamten anerkennungsfähigen Kosten (Programm-, Verwaltungs- und Personalkosten (letzte jedoch max. 50% der Gesamtkosten). Der Eigenanteil kann durch ehrenamtliches Engagement oder durch Drittmittel eingebracht werden. Ein Förderung ist auch bei bereits laufenden Vorhaben möglich. Nicht gefördert werden Ordens- und Kirchengemeinden unmittelbar, Einzelpersonen und Organisationen ohne eigene Rechtsfähigkeit, Festivals, Galas, Konferenzen, Neu- und Umbaumaßnahmen. Informationen und Bewerbung.