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22.03.2023

Wir sehen uns vor Gericht: (Jugend-) Schöffenwahl 2023

Für die Amtsperiode 2024-2028 werden bundesweit 60.000 Schöffinnen und Schöffen gesucht.

Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Schöffinnen und Schöffen müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sein. Es werden vorurteilsfreie und meinungsstarke Persönlichkeiten gesucht. Bei Jugendschöffinnen bzw. -schöffen wird erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorausgesetzt. Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitaufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden für die Sitzungstage vom Arbeitgeber freigestellt. In vielen Kommunen ist es möglich sich zu bewerben oder vorschlagen zu lassen. Weitere Informationen.

Beiträge
21.05.2023

#hinundweg2023 – Die Evangelische Jugend schickt einen Gruß in die Landespolitik

Viele Ferienfreizeiten erhalten auch eine Förderung des Landes NRW. Wir sagen mit der Insta-Aktion danke!
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05.06.2023

Unterstützung für dein Medienprojekt (AEJ-NRW)

AEJ-NRW bietet Antragshilfe für Fördermittel von Medienprojekten der politischen Bildung, Antragsfrist: 17. Juli
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05.06.2023

Nicht in Zukunft – sondern jetzt! Politische Bildung stärkt Kinder(beteiligung) (Akademie für Kinder- und Jugendparlamente)

18. - 19. September, Göttingen, mit Workshop von Johanna Rohde zur Beteiligung und politische Bildung im Offenen Ganztag
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