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22.03.2023

Wir sehen uns vor Gericht: (Jugend-) Schöffenwahl 2023

Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Schöffinnen und Schöffen müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sein. Es werden vorurteilsfreie und meinungsstarke Persönlichkeiten gesucht. Bei Jugendschöffinnen bzw. -schöffen wird erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorausgesetzt. Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitaufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden für die Sitzungstage vom Arbeitgeber freigestellt. In vielen Kommunen ist es möglich sich zu bewerben oder vorschlagen zu lassen. Weitere Informationen.

Beiträge
28.05.2026

Umfrage, World Charity Insights Survey 2026 (Maecenata Stiftung)

Die globale Umfrage erhebt weltweit Daten zu Arbeitsweisen, Herausforderungen und der gesellschaftlichen Rolle zivilgesellschaftlicher Organisationen. Um ein möglichst aussagekräftiges Bild des...

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28.05.2026

#SchutzImpuls 2026-06 (LJR NRW)

10. Juni, 18-20 Uhr, online. Anmeldeschluss: 3. Juni. Chancen und Grenzen von Schutzkonzept-Generatoren. Informationen und Anmeldung. ...

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