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22.03.2023

Wir sehen uns vor Gericht: (Jugend-) Schöffenwahl 2023

Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Schöffinnen und Schöffen müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sein. Es werden vorurteilsfreie und meinungsstarke Persönlichkeiten gesucht. Bei Jugendschöffinnen bzw. -schöffen wird erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorausgesetzt. Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitaufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden für die Sitzungstage vom Arbeitgeber freigestellt. In vielen Kommunen ist es möglich sich zu bewerben oder vorschlagen zu lassen. Weitere Informationen.

Beiträge
11.07.2025

Streit um Gender, Queer + Co: Wie kann Verständigung gelingen – in der KIRCHENGEMEINDE? (Studienzentrum der EKD für Genderfragen u.a.)

29. September, online, 19:30–21:00 Uhr. Online-Veranstaltungsreihe für kirchliche und zivilgesellschaftliche Multiplikator*innen und Interessierte. Die Veranstaltung rückt in den Vordergrund, wie...

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11.07.2025

Streit um Gender, Queer + Co: Wie kann Verständigung gelingen – am FAMILIENTISCH? (Studienzentrum der EKD für Genderfragen u.a.)

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