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22.03.2023

Wir sehen uns vor Gericht: (Jugend-) Schöffenwahl 2023

Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Schöffinnen und Schöffen müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sein. Es werden vorurteilsfreie und meinungsstarke Persönlichkeiten gesucht. Bei Jugendschöffinnen bzw. -schöffen wird erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorausgesetzt. Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitaufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden für die Sitzungstage vom Arbeitgeber freigestellt. In vielen Kommunen ist es möglich sich zu bewerben oder vorschlagen zu lassen. Weitere Informationen.

Beiträge
06.07.2026

jung, ehrenamtlich, politisch (AEJ-NRW)

26. November, Düsseldorf, 10-18 Uhr. Ein Einstieg in das politische Leben in NRW: Wie funktioniert Politik – und wie wirst Du selbst wirksam? Für Ehrenamtliche ab 16 Jahren. Schulbefreiung...

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07.10.2026

Warum gute Projekte finanziell scheitern (SKala-CAMPUS)

4. November, 9:00 – 10:00 Uhr, online. Im Live-Gespräch mit Finanzexpertin und Geschäftsführerin Julia Dietz geht es darum, warum Projektfinanzierungen häufig nicht aufgehen und wie sich...

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07.10.2026

Wirkungsziele und Wirkungsindikatoren entwickeln (SKala-CAMPUS)

10. November, 9:00 – 10:00 Uhr, online. Wirkungsorientierte Arbeit beginnt mit der Frage, was sich bei wem verändern soll. Damit daraus nicht nur gute Absichten, sondern belastbare Grundlagen...

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