arbeitsgemeinschaft evangelische jugend in nrw
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22.03.2023

Wir sehen uns vor Gericht: (Jugend-) Schöffenwahl 2023

Eine juristische Vor- oder Ausbildung ist keine Voraussetzung für die Übernahme des Ehrenamts. Schöffinnen und Schöffen müssen bei Beginn der Amtsperiode mindestens 25 und unter 70 Jahre alt sein, über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, die deutsche Sprache ausreichend beherrschen und straffrei sein. Es werden vorurteilsfreie und meinungsstarke Persönlichkeiten gesucht. Bei Jugendschöffinnen bzw. -schöffen wird erzieherische Erfahrung mit Heranwachsenden vorausgesetzt. Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit eine Entschädigung für Zeitaufwand, Verdienstausfall und Fahrtkosten. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden für die Sitzungstage vom Arbeitgeber freigestellt. In vielen Kommunen ist es möglich sich zu bewerben oder vorschlagen zu lassen. Weitere Informationen.

Beiträge
13.07.2026

Jetzt ist die Zeit: Auf dem Weg zu klimagerechten Freizeiten/ Jugendreisen (AfJ EKvW)

Erklärtes Ziel der Freizeitenarbeit im Raum der AEJ-NRW ist, in den kommenden Jahren kontinuierlich „nachhaltiger“ und „klimagerechter“ zu werden. Bitte unterstützt mit...

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06.07.2026

jung, ehrenamtlich, politisch (AEJ-NRW)

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16.08.2026

Durchatmen und Auftanken – Das Seminar für engagierte Teamer*innen (Hackhauser Hof)

11.-13. September, Solingen. Du hast in den Sommerferien viel Zeit, Energie und Herzblut in Freizeiten, Aktionen oder Projekte gesteckt? Bevor das neue Schuljahr startet, laden wir dich ein...

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16.08.2026

Politische und rechtliche Abwehr von Neutralitätsanrufungen in der Förderung von Jugendverbänden und -ringen (DBJR)

2. September, 16-18 Uhr, online. Die Versuche, bei der Förderung der Jugendverbände und -ringe das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates auf diese zu übertragen, nehmen zu. Nach einem...

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