Die Kommunalrichtlinie fördert in 22 Kategorien Maßnahmen zum Klimaschutz vor Ort. Jugendverbände sind als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe antragsberechtigt. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Das Programm endet am 31. Dezember 2027. Informationen und Bewerbung.
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