Die Kommunalrichtlinie fördert in 22 Kategorien Maßnahmen zum Klimaschutz vor Ort. Jugendverbände sind als Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe antragsberechtigt. Anträge können fortlaufend gestellt werden. Das Programm endet am 31. Dezember 2027. Informationen und Bewerbung.