Das KJSG hat die Weichen für eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gestellt: Ab 2028 soll, ein entsprechendes Bundesgesetz vorausgesetzt, die Kinder- und Jugendhilfe für alle jungen Menschen mit und ohne Behinderungen zuständig sein. Nicht nur Konzepte und Räumlichkeiten müssen umgestaltet werden, um besonderen Unterstützungsbedarfen gerecht zu werden, sondern auch Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe ebenso wie der Eingliederungshilfe sind gefordert. Informationen und Anmeldung.