Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter kommt! Und auch wenn die flächendeckende Umsetzung „erst“ im Jahr 2026 erfolgt, werden jetzt schon die Weichen gestellt, wie und unter welchen Bedingungen die Betreuung von Kindern im Offenen Ganztag zukünftig stattfinden wird. Was heißt das für die Offene Kinder- und Jugendarbeit in NRW? Welche Rolle können und wollen die Einrichtungen im Offenen Ganztag zukünftig spielen? Diese und weitere Fragen werden bei der (digitalen) Informationsveranstaltung am 22.09. (10-13 Uhr) erörtern und gemeinsam überlegt, welche Möglichkeiten sich für die Offene Kinder- und Jugendarbeit bieten. Eine Anmeldung zur Veranstaltung bei der Geschäftsstelle der AGOT-NRW bei Hendrik Meyer (info@agot-nrw.de). Rückfragen zur Veranstaltung wer auch telefonisch beantwortet (0211 966 61-132).