Sie engagieren sich nebenberuflich als Übungsleiter:in, Ausbilder:in, Pfleger:in oder ähnlichem und bekommen dafür eine Aufwandsentschädigung? Diese ist in Höhe von bis zu 3.000 Euro (bis 2020: 2.400 Euro) unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Welche Voraussetzungen das sind und wie Sie hiervon profitieren, findet sich auf dieser Schwerpunktseite der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Auf dieser Unterseite im Engagement-Portal sind weitere steuerliche Hinweise zusammengestellt.
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