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13.09.2023

Steuertipps für Übungsleiterinnen und Übungsleiter (Oberfinanzdirektion NRW)

Sie engagieren sich nebenberuflich als Übungsleiter:in, Ausbilder:in, Pfleger:in oder ähnlichem und bekommen dafür eine Aufwandsentschädigung? Diese ist in Höhe von bis zu 3.000 Euro (bis 2020: 2.400 Euro) unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Welche Voraussetzungen das sind und wie Sie hiervon profitieren, findet sich auf dieser Schwerpunktseite der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen. Auf dieser Unterseite im Engagement-Portal sind weitere steuerliche Hinweise zusammengestellt.

Beiträge
08.06.2026

Leitfaden „Mentoring mit Qualität“ veröffentlicht (Bundesverband soziales Mentoring e.V.)

Der Leitfaden des Bundesverbands soziales Mentoring versteht Qualität als lernende Praxis. Im Fokus steht soziales Mentoring, das bedeutet Förderbeziehungen im Rahmen von zivilgesellschaftlichem...

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08.06.2026

Zeichen setzen! 2026 (Aktion Mensch)

Die Förderaktion „Zeichen setzen!“ der Aktion Mensch unterstützt zeitlich befristete Projekte für junge Menschen bis 27 Jahre mit Fokus auf Teilhabe und Inklusion. Antragsberechtigt...

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