Am 20.September ist Weltkindertag. Deshalb machen wir erneut auf hier bestehende Einschränkungen von Kinderrechten aufmerksam: Beteiligungsrechte (Artikel 12; Artikel 13); Recht auf Schutz vor Gewalt (Artikel 19); Recht auf angemessene Lebensbedingungen (Artikel 27). Zur vollständigen Positionierung. Sie soll auch eine Anregung sein, um vor Ort gemeinsam mit Kindern Aktionen zu initiieren. So können Gespräche mit Vertreter*innen aus Kirche, Politik und Gesellschaft begonnen werden.