04.10.2023
Meldeverfahren Musiknutzung (GEMA)
Das Meldeverfahren an die GEMA für die Musiknutzung wird zu 2024 auf ein Online-Portal umgestellt.
Seit einigen Jahren melden die Kirchengemeinden und andere Berechtigte aus dem Pauschalvertrag zwischen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) und der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) die Nutzung von Musik in Konzerten und Veranstaltungen in der Regel über einen PDF-Meldebogen. Die GEMA stellt seit einiger Zeit ein Online-Portal zur Verfügung, welches ab 2024 der maßgebliche Weg für die Meldungen von Musiknutzungen sein und die Meldungen per PDF-Meldebogen ablösen wird. Kirchengemeinden und andere berechtigte Einrichtungen können heute schon das
Online-Portal der GEMA nutzen.
Informationen zum Anmeldeprozess und Meldevorgang