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12.10.2023

Revolvingfonds für Einrichtungen der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtpflege

Mit Revolvingfonds können konkret unter anderem Grundstücke und Gebäuden erworben oder der zeitgemäße Ausbau, Neubau-, Umbau- und Sanierungsbaumaßnahmen getätigt werden. Zusätzlich müssen die Vorhaben folgenden Zielen dienlich sein: Bewältigung der Herausforderung des demographischen Wandels und Gestaltung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Bis zum 31. Mai 2024 ist der maximale Darlehensbetrag zwei Millionen Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent. Ein Antrag muss über Ihren Landesverband eingereicht werden. Mitglieder der Diakonie RWL wenden sich bei Anliegen und Fragen zu dem Revolvingfonds an fundraising@diakonie-rwl.de.

Beiträge
09.07.2026

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09.07.2026

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