Zuwendungen für Baumaßnahmen können für den Bau, den Erwerb, die Ersteinrichtung und zur Bauerhaltung von Jugendbildungs- und Jugendbegegnungsstätten sowie Jugendherbergen mit bundesweiter und/oder internationaler Bedeutung gegeben werden. Die Höhe der Förderung muss bei Maßnahmen, die der Bauerhaltung dienen, mindestens 50.000 Euro betragen. Die Förderung erfolgt dabei grundsätzlich nur anteilig und wechselseitig mit Landesmitteln und Eigenmitteln des Trägers. Informationen und Antragstellung