Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Anträge können Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (z.B. Vereine, zivilgesellschaftliche Organisationen oder Initiativen) in NRW stellen. Das Land Nordrhein-Westfalen überträgt nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel, die zwei Millionen Euro Fördermittel. Weitere Informationen folgen.