Damit Schulträger das Recht erhalten, an Grundschulen den gebundenen Ganztag einzuführen, bedarf es einer Änderung des Schulgesetzes. Bislang ist die Möglichkeit in einem Erlass geregelt, die Städte sind auf Einzelfall-Entscheidungen des Landes angewiesen. In der Praxis würde das nur selten genehmigt. Pressemitteilung
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