Antragsberechtigt sind die Gliederungen der Jugendverbände und kommunalen Jugendringe in NRW. Gefördert werden können zum Beispiel Veranstaltungen rund um das Thema Wahlen, jugendpolitische Dialoge, Qualifizierungsmaßnahmen oder auch die kommunale U16-Koordination. Informationen und Antragstellung
Rahmenbedingungen Mikroprojektförderung Laut.vor.Ort 2024