Förderfähig sind zum Beispiel Veranstaltungen rund um das Thema Wahlen (Bspw. Vorbereitung zur Kommunalwahl 2025), jugendpolitische Dialoge, Qualifizierungsmaßnahmen oder auch die kommunale U16-Koordination. Antragsberechtigt sind die Gliederungen der Jugendverbände und kommunalen Jugendringe in NRW. Informationen