Die Bundesregierung hat am 1. November 2023 den Entwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz beschlossen. Unter anderem sieht das Gesetz eine Erhöhung des Taschengeldes vor und Freiwillige unter 27 Jahren einen Freiwilligendienst in Teilzeit leisten können, ohne dass sie dafür wie bisher persönliche, gesundheitliche oder familiäre Gründe nachweisen müssen. Entwurf zum Freiwilligen-Teilzeitgesetz