Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Anpassung der Mindeststrafen für Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte vorgelegt, dem der Bundesrat am 22.März 2024 zugestimmt hat. Insbesondere die weitere Verbreitung oder ein öffentliches Zugänglichmachen eines kinderpornografischen Inhalts soll so besser beendet und verhindert werden können. Diese Anpassungen entsprechen z.B. den Forderungen der AJS NRW. Gesetzentwurf zur Anpassung
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