„Fachliche Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruches auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026“ wurden beschlossen. Die OGS soll aus dem bestehenden System heraus weiterentwickelt und das bestehende kooperative Trägermodell weitergeführt werden. Neu hinzugekommen ist die Betriebserlaubnispflicht, die für alle bereits bestehenden Angebote als erteilt gelten soll. Leitlinien zur Umsetzung