In der Online-Veranstaltung werden zunächst Aufbau und Aufgaben der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) vorgestellt. Den Schwerpunkt bildet ein rechtlicher Überblick zum Straftatbestand des Erwerbs, der Verbreitung und des Besitzes sogenannter „kinderpornographischer Inhalte“ sowie über das Phänomen „Cybergrooming“. Informationen und Anmeldung