28.08.2024
Barrierefreiheitstärkungsgesetz tritt 2025 in Kraft
Digitale Dienstleistungen müssen ab Juni 2025 digitale Barrierefreiheit gewährleisten.
Das Barrierefreiheitstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 tritt in Kraft. Wer Produkte im Internet oder Dienstleistungen auf Webseiten anbietet (dazu gehören auch Kontaktformulare und Terminbuchungsmasken), ist verpflichtet, digitale Barrierefreiheit zu gewährleisten. Etwa 10 bis 15 % der deutschen Bevölkerung gehören einer Gruppe an, die auf barrierefreie Dienste angewiesen ist.