04.09.2024
Zulage für Mitarbeitende – Änderung des BAT-KF
Die Arbeitsrechtliche Kommission verschiedene Zulagen beschlossen für Mitarbeitende der Kinder- & Jugendarbeit.
Impulsgeberin dafür war die Fachgruppe Gemeindepädagogik des VKM-RWL. Sie hat sich dafür eingesetzt, dass die schon bestehende Zulage für Mitarbeitende in Einrichtungen der Offenen Tür ebenso auch für Mitarbeitende in der Kinder- und Jugendarbeit Anwendung findet. Für Mitarbeitende der Fallgruppe 1 (mit Ausbildung auf Fachschulniveau) beträgt die Zulage 130€/monatlich. Für die Fallgruppe 2 und 3 (doppelte Qualifikation oder Fachhochschulniveau) 180€/monatlich. Wenn die Zulage unerwarteterweise nicht gezahlt wird, dann am Besten mit dem Dienstgeber und/oder dem kreiskirchliches Verwaltungsamt sprechen.
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