06.09.2024
Änderung der nordrhein-westfälischen Ausführungsgesetze zum SGB VIII (Landtag NRW)
Das Gesetz führt gesetzliche Änderungen in fünf Bereichen ein: besseren Kinder- und Jugendschutz, die Stärkung von Pflegekindern und Jugendlichen in Erziehungshilfeeinrichtungen, die Bereitstellung von Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort sowie eine stärkere Beteiligung junger Menschen, Eltern und Familien.
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