Die Landesregierung NRW stellt insgesamt eine Mio. € für Aktivitäten mit einem inhaltlichen Europa-Schwerpunkt zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Akteure der Zivilgesellschaft, außerschulische Bildungseinrichtungen, Schulen und die kommunale Familie. Die Antragsstellung für Maßnahmen in 2025 kann zu folgenden Stichtagen erfolgen: 1. Februar 2025, 1. April 2025, 1. Juni 2025, 1. August 2025. Eine Maßnahme muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein (Ausnahmen möglich). Eine Antragstellung im folgenden Projektzeitraum ist möglich. Ein Antrag ist spätestens bis zwei Monate vor Projektbeginn zu stellen. Informationen und Bewerbung.
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