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21.10.2024

Europa-Schecks 2025

Die Landesregierung NRW stellt insgesamt eine Mio. € für Aktivitäten mit einem inhaltlichen Europa-Schwerpunkt zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Akteure der Zivilgesellschaft, außerschulische Bildungseinrichtungen, Schulen und die kommunale Familie. Die Antragsstellung für Maßnahmen in 2025 kann zu folgenden Stichtagen erfolgen: 1. Februar 2025, 1. April 2025, 1. Juni 2025, 1. August 2025. Eine Maßnahme muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein (Ausnahmen möglich). Eine Antragstellung im folgenden Projektzeitraum ist möglich. Ein Antrag ist spätestens bis zwei Monate vor Projektbeginn zu stellen. Informationen und Bewerbung.

Beiträge
23.01.2026

Sonderförderung „Sexuelle Bildung“ (AEJ NRW/ ELAGOT NRW)

Pauschal zwischen 500-1.500 € pro Vorhaben (max. 100%). Gefördert werden Projekte der Mitglieder von AEJ-NRW und ELAGOT-NRW und Zusammenschlüsse mehrerer Träger. Vorhaben müssen einen klaren...

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18.12.2025

Refinanzierung von Freizeitplätzen für Kinder und Jugendliche mit internationalen Biografien (AEJ NRW) (2026)

Aus den Projektgeldern des Landesjugendringes für „Du.Ich.Wir – Internationale Biografien im Jugendverband“ finanzieren wir auch dieses Jahr unkompliziert Freizeitplätze für Kinder...

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11.03.2026

Neue Studie nimmt Gewalterfahrungen von LSBTIQ* Personen in den Blick (BKA)

LSBTIQ* Personen sind signifikant häufiger von verschiedenen Formen von Gewalt betroffen als heteronormative Vergleichsgruppen – und das sowohl „auf der Straße“ als auch in...

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11.03.2026

Zentrale Fortbildung (GERNE ANDERS)

10. Juni, 10:30-17 Uhr, Mülheim an der Ruhr. Digital: verschiedene Module zwischen dem 17. Juni – 15. Juli, 10:30-12 Uhr, digital. Die jährlich stattfindende zentrale Fortbildung ermöglicht...

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