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21.10.2024

Europa-Schecks 2025

Die Landesregierung NRW stellt insgesamt eine Mio. € für Aktivitäten mit einem inhaltlichen Europa-Schwerpunkt zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Akteure der Zivilgesellschaft, außerschulische Bildungseinrichtungen, Schulen und die kommunale Familie. Die Antragsstellung für Maßnahmen in 2025 kann zu folgenden Stichtagen erfolgen: 1. Februar 2025, 1. April 2025, 1. Juni 2025, 1. August 2025. Eine Maßnahme muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein (Ausnahmen möglich). Eine Antragstellung im folgenden Projektzeitraum ist möglich. Ein Antrag ist spätestens bis zwei Monate vor Projektbeginn zu stellen. Informationen und Bewerbung.

Beiträge
11.07.2025

Streit um Gender, Queer + Co: Wie kann Verständigung gelingen – in der KIRCHENGEMEINDE? (Studienzentrum der EKD für Genderfragen u.a.)

29. September, online, 19:30–21:00 Uhr. Online-Veranstaltungsreihe für kirchliche und zivilgesellschaftliche Multiplikator*innen und Interessierte. Die Veranstaltung rückt in den Vordergrund, wie...

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11.07.2025

Streit um Gender, Queer + Co: Wie kann Verständigung gelingen – am FAMILIENTISCH? (Studienzentrum der EKD für Genderfragen u.a.)

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