Die Landesregierung NRW stellt insgesamt eine Mio. € für Aktivitäten mit einem inhaltlichen Europa-Schwerpunkt zur Verfügung. Antragsberechtigt sind Akteure der Zivilgesellschaft, außerschulische Bildungseinrichtungen, Schulen und die kommunale Familie. Die letzte Antragsstellung für Maßnahmen in 2025 kann zu folgendem Stichtag erfolgen: 1. August 2025. Eine Maßnahme muss innerhalb von 3 Monaten abgeschlossen sein (Ausnahmen möglich). Eine Antragstellung im folgenden Projektzeitraum ist möglich. Ein Antrag ist spätestens bis zwei Monate vor Projektbeginn zu stellen. Informationen und Bewerbung.