21.11.2024
Antragstellung zur Förderung von Maßnahmen und Angeboten nach dem KFJP NRW im Haushaltsjahr 2025 (Land NRW)
Anträge für die Förderpositionen 2/ 3/ 4/ 5/ 6 können ab sofort gestellt werden.
Stichtag für die Beantragung ist der 10. Januar 2025. Dieses Datum ist keine Ausschlussfrist, später eingehende Anträge werden nachrangig behandelt. Regulärer Maßnahmenzeitraum ist der 1. Mai – 31. Dezember 2025. Ausnahmen sind zu beantragen.
Förderaufruf mit weiteren Informationen LWL.
Förderaufruf mit weiteren Informationen LVR.