Förderungswürdig sind u.a. Maßnahmen zur Pflege und zum Erhalt von Natur und Landschaft, Publikationen, Veranstaltungen zu Themen des praktischen Naturschutzes sowie Informationstafeln. Die Vorhaben müssen bis zum 31. Dezember des jeweiligen Haushaltsjahres abgeschlossen sein. Informationen