Gefördert werden können sowohl Sachkosten (z. B. Investitions- und Honorarkosten) als auch Personalkosten, sofern sie dem Projekt klar zugeordnet und das Projekt zeitlich sowie inhaltlich von laufenden Aufgaben abgrenzbar ist. Antragsberechtigt sind Organisationen, die Projekte in NRW durchführen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in NRW oder einem anderen Bundesland haben. Wichtig ist, dass sich die geförderten Maßnahmen an Menschen in NRW richten. Informationen und Anmeldung
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