Gefördert werden Projekte der Mitglieder von AEJ-NRW und ELAGOT-NRW und Zusammenschlüsse mehrerer Träger. Pauschal können 500 €, 1.000 € oder 1.500 € pro Projekt beantragt werden (max. 100% der Gesamtkosten). Vorhaben müssen einen klaren Bezug zum Thema „Sexuelle Bildung“ haben und/ oder die Erprobung/ Umsetzung von sexualpädagogischen Konzepten zum Gegenstand haben. Die Erstellung und/ oder Überarbeitung von Schutzkonzepten bzw. sexualpädagogischen Konzepten ist nicht förderfähig. Obligatorisch ist die Teilnahme an der Kick-Off-Veranstaltung am 10. April, 10-11:30 Uhr (Zoom) und an der Kick-Out-Veranstaltung, 27. November, 10-11:30 Uhr (Zoom). Antragsberatung und weitere Informationen. FAQ. Antragstellung (Online).