Die fünf (Erz-)Bistümer und drei Landeskirchen in Nordrhein-Westfalen haben gemeinsame Leitlinien zum Umgang mit antijüdischen Bildwerken in und an Kirchen entwickelt. Die Leitlinien befähigen die Verantwortlichen in den Kirchengemeinden vor Ort, antijüdische Darstellungen wahrzunehmen, zu verstehen und mit ihnen aufmerksam umzugehen. Für einen verantwortungsbewussten Umgang mit antijüdischen Darstellungen bietet die Arbeitshilfe ausdrücklich die Unterstützung von Dialogbeauftragten mit dem Judentum und den Personen, die für Kunst und Denkmalpflege zuständig sind, an.
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