Wir, die AEJ NRW, erklären gemeinsam mit DGB-Jugend, SJD – Die Falken, BKJD, Sportjugend NRW und dem Ring deutscher Pfadfinder- und Pfadfiderinnenverbänden: Das Subsidiaritätsprinzip ist kein Zufall, sondern Lehre aus der Geschichte. Während der Zeit des Nationalsozialismus gab es in Deutschland nur einen staatlich kontrollierten Jugendverband. Heute verpflichtet das Sozialgesetzbuch zur Wahrung von Pluralismus und Vielfalt. Träger der freien Jugendhilfe sind nach § 75 Abs. 1 Nr. 4 SGB VIII zum Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung verpflichtet.
Wir fordern:
Demokratie lebt von Engagement. Sie braucht Unterstützung und Schutz.