Der LJR NRW nimmt Stellung zu den geplanten Änderungen der Gemeindeordnung NRW. Er betont, dass Kinder und Jugendliche verpflichtend an allen sie betreffenden Gemeindeangelegenheiten zu beteiligen seien. Er bietet an, dass die freien Träger der Jugendhilfe als neutrale Instanz die Jugendbeteiligung vor Ort organisieren und gewährleisten können.
Stellungnahme_LJR_NRW_MHKBD_Änderung_Gemeindeordnung_01.04.2025