Gefördert werden lokale Projekte (Baustein 1), die armutsbetroffenen Menschen mehr politische Teilhabe ermöglichen. Antragsberechtigt sind u. a. Wohlfahrtsverbände, Jugendhilfeträger, Kirchen, Vereine und Initiativen. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten, die Fördersumme liegt je nach Region zwischen 20.000 und rund 117.000 Euro. Baustein 2 richtet sich an Forschungseinrichtungen zur Untersuchung armutsbezogener Themen – auch in Kooperation mit Trägern vor Ort. Antragsfrist: 13. Juni.
Flyer Förderaufruf - Armutsbekämpfung und Sozialplanung in NRW